Steuerklassenrechner
Vergleichen Sie alle deutschen Steuerklassen und finden Sie die optimale für Ihre Situation.
Alle Steuerklassen im Überblick
Anwendung
Standard für alleinstehende Arbeitnehmer ohne Kinder
Vorteile
- Einfach zu verstehen
- Standard für die meisten Arbeitnehmer
- Keine besonderen Voraussetzungen
Nachteile
- Höhere Steuerlast als bei anderen Klassen
- Keine Steuerentlastung
Geeignet für
- Ledige
- Geschiedene
- Verwitwete ohne Kinder
- Studenten
- Berufseinsteiger
Nicht geeignet für
- Verheiratete
- Alleinerziehende
- Menschen mit Kindern
Wechselmöglichkeiten
- Steuerklasse 2 (bei Kindern)
- Steuerklasse 3/5 (bei Heirat)
Benötigte Dokumente
- Personalausweis
- Lohnsteuerkarte
Rechtliche Grundlage
EStG § 38b
Änderung möglich: Zum MonatsanfangBeispielberechnung
Steuerfreibetrag
Steuersatz
Anwendung
Für Arbeitnehmer mit Kindern, die allein erziehen
Vorteile
- Steuerentlastung für Alleinerziehende
- Berücksichtigung von Kinderfreibeträgen
- Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
Nachteile
- Nur für Alleinerziehende verfügbar
- Höhere Steuerlast als Steuerklasse 3
Geeignet für
- Alleinerziehende
- Geschiedene mit Kindern
- Verwitwete mit Kindern
Nicht geeignet für
- Verheiratete
- Ledige ohne Kinder
Wechselmöglichkeiten
- Steuerklasse 1 (bei Heirat)
- Steuerklasse 3/5 (bei Heirat)
Benötigte Dokumente
- Personalausweis
- Geburtsurkunde(n)
- Nachweis Alleinerziehend
Rechtliche Grundlage
EStG § 38b Abs. 2
Änderung möglich: Zum MonatsanfangBeispielberechnung
Steuerfreibetrag
Steuersatz
Anwendung
Für den Hauptverdiener in einer Ehe
Vorteile
- Niedrigere Steuerlast
- Günstig für Familien
- Höhere Nettoeinkommen
Nachteile
- Partner muss Steuerklasse 5 haben
- Ungleiche Verteilung der Steuerlast
Geeignet für
- Verheiratete Hauptverdiener
- Familien mit ungleichen Einkommen
Nicht geeignet für
- Ledige
- Gleiche Einkommen
- Nebenverdiener
Wechselmöglichkeiten
- Steuerklasse 4/4 (bei gleichen Einkommen)
- Steuerklasse 1 (bei Scheidung)
Benötigte Dokumente
- Heiratsurkunde
- Personalausweis
- Lohnsteuerkarte
Rechtliche Grundlage
EStG § 38b Abs. 3
Änderung möglich: Zum MonatsanfangBeispielberechnung
Steuerfreibetrag
Steuersatz
Anwendung
Für Ehepartner mit ähnlichen Einkommen
Vorteile
- Gerechte Verteilung
- Flexibel bei Einkommensänderungen
- Einfache Berechnung
Nachteile
- Keine besonderen Vorteile
- Höhere Steuerlast als Steuerklasse 3
Geeignet für
- Verheiratete mit gleichen Einkommen
- Doppelverdiener
Nicht geeignet für
- Ungleiche Einkommen
- Ledige
Wechselmöglichkeiten
- Steuerklasse 3/5 (bei ungleichen Einkommen)
- Steuerklasse 1 (bei Scheidung)
Benötigte Dokumente
- Heiratsurkunde
- Personalausweis
- Lohnsteuerkarte
Rechtliche Grundlage
EStG § 38b Abs. 4
Änderung möglich: Zum MonatsanfangBeispielberechnung
Steuerfreibetrag
Steuersatz
Anwendung
Für den Partner mit niedrigerem Einkommen
Vorteile
- Partner kann Steuerklasse 3 nutzen
- Optimale Steuerverteilung
Nachteile
- Höhere Steuerlast
- Nur in Kombination mit Steuerklasse 3
Geeignet für
- Nebenverdiener in Ehe
- Partner mit niedrigem Einkommen
Nicht geeignet für
- Hauptverdiener
- Ledige
- Gleiche Einkommen
Wechselmöglichkeiten
- Steuerklasse 4/4 (bei gleichen Einkommen)
- Steuerklasse 1 (bei Scheidung)
Benötigte Dokumente
- Heiratsurkunde
- Personalausweis
- Lohnsteuerkarte
Rechtliche Grundlage
EStG § 38b Abs. 5
Änderung möglich: Zum MonatsanfangBeispielberechnung
Steuerfreibetrag
Steuersatz
Anwendung
Für Zweit- oder Drittjobs
Vorteile
- Ermöglicht mehrere Arbeitsverhältnisse
- Flexibilität
Nachteile
- Höchste Steuerlast
- Keine Freibeträge
- Keine Steuerentlastung
Geeignet für
- Zweitjobber
- Mehrfachbeschäftigte
- Studenten mit Nebenjob
Nicht geeignet für
- Hauptbeschäftigung
- Erstjob
Wechselmöglichkeiten
- Steuerklasse 1 (bei Aufgabe des Zweitjobs)
Benötigte Dokumente
- Personalausweis
- Arbeitsverträge
- Lohnsteuerkarte
Rechtliche Grundlage
EStG § 38b Abs. 6
Änderung möglich: Zum MonatsanfangBeispielberechnung
Steuerfreibetrag
Steuersatz
Häufig gestellte Fragen
Die Steuerklasse kann grundsätzlich zum Monatsanfang gewechselt werden. Wichtige Anlässe sind:
- Heirat oder Scheidung
- Geburt eines Kindes
- Änderung der familiären Situation
- Wechsel des Arbeitsverhältnisses
Wichtig: Der Wechsel muss beim Finanzamt beantragt werden.
Das hängt von Ihrer persönlichen Situation ab:
- Ledig ohne Kinder: Steuerklasse 1
- Alleinerziehend: Steuerklasse 2
- Verheiratet mit ungleichen Einkommen: Steuerklasse 3/5
- Verheiratet mit gleichen Einkommen: Steuerklasse 4/4
- Mehrere Jobs: Steuerklasse 6 für Zweitjob
Nutzen Sie unseren Nettolohnrechner für einen detaillierten Vergleich.
Die Steuerklasse beeinflusst nur die monatliche Lohnsteuer. Bei der Steuererklärung wird die tatsächliche Steuerlast berechnet:
- Zu viel gezahlte Steuern werden erstattet
- Zu wenig gezahlte Steuern müssen nachgezahlt werden
- Die Steuerklasse hat keinen Einfluss auf die Gesamtsteuerlast
- Sie bestimmt nur die Verteilung der Steuerlast
Nein, Steuerklassenänderungen sind nur für die Zukunft möglich. Ausnahmen gibt es nur bei:
- Fehlern des Finanzamts
- Besonderen Härtefällen
- Rückwirkenden Gesetzesänderungen
Tipp: Planen Sie Änderungen frühzeitig und lassen Sie sich beraten.
Steuerklasse wechseln
So ändern Sie Ihre Steuerklasse:
Formular ausfüllen
Lohnsteuerermäßigungsantrag beim Finanzamt einreichenDokumente beilegen
Heiratsurkunde, Geburtsurkunden, etc.Warten auf Bestätigung
Bearbeitung dauert 2-4 WochenArbeitgeber informieren
Neue Steuerklasse wird automatisch übermitteltWichtige Hinweise
Steuerklasse ≠ Steuerlast
Die Steuerklasse bestimmt nur die monatliche Verteilung. Die Gesamtsteuerlast bleibt gleich.
Wechsel zum Monatsanfang
Steuerklassenänderungen sind nur zum Monatsanfang möglich.
Vergleich lohnt sich
Nutzen Sie unseren Nettolohnrechner für einen detaillierten Vergleich.
Hinweis
Diese Übersicht bietet allgemeine Informationen. Für individuelle Beratung wenden Sie sich an einen Steuerberater oder das Finanzamt. Die Berechnungen basieren auf den aktuellen Steuersätzen 2024.